24. Oktober 2017 · 16.00 Uhr
Das neue Datenschutzrecht 2018 für Behörden, Kommunen und Schulen
In unserem Praxisseminar bringen Sie FachanwältInnen auf den neuesten Stand des Datenschutzrechts. Mit Peter Hense, Rechtsanwalt für internationales Datenschutzrecht;
Franziska Weber, Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TüV) und Dr. Jonas Kahl, LL.M., Rechtsanwalt für Medien- und Informationsrecht.
DATENSCHUTZ IN EUROPA UND DEUTSCHLAND: WAS ÄNDERT SICH 2018
• Grundbegriffe und Leitlinien des neuen deutschen und europäischen Datenschutzrechts
• Struktur & Schwerpunkte der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2018)
• Einführung in das neue BDSG 2018
GRUNDFRAGEN ZUM DATENSCHUTZ BEI KOMMUNEN UND BILDUNGSEINRICHTUNGEN
• Einführung anhand von Praxisbeispielen
VIDEOÜBERWACHUNG
• an öffentlichen Plätzen
• in öffentlichen Einrichtungen
• an Schulen
MITARBEITER UND DER DATENSCHUTZ
• Anfordern von Führungszeugnissen
• Zeiterfassung
• Bewerbungsgespräche
ÜBERMITTLUNG VON DATEN
• Zwischen Schulen und Gesundheitsamt
• Zwischen Behörden
• Praxisbeispiel: Zusammenarbeit von Kommune, Wohnungsunternehmen & Jobcenter
SMART CITY
• der smarte Parkschein
• die smarte Müllabfuhr
• die smarte behördliche Nachschau
• die smarte Polizei
• die smarten Messgeräte (Smart Meter)
• die smarte elektronische Rechnungslegung
SMART SCHOOL & SMART KINDERGARTEN
• Einsatz von Tablets und Lernsoftware
• Big Data Education: Calliope, G Suite for Education, Tapestry
• Cybermobbing
• Sicherung und Überwachung
SOCIAL MEDIA
• Rechtssicherer Betrieb von Fanpages in öffentlichen Einrichtungen und Schulen
• Kommunalpolitik 2.0: Livestreaming Stadtrat, Datenschutz & Persönlichkeitsrechte
• Interne WhatsApp-Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
• WhatsApp in der Schule: Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern
PRIVATISIERUNG HOHEITLICHICHER KOMMUNALAUFGABEN
• Auftragsdatenverarbeitung durch private Unternehmen
• Vertragsgestaltung
Eine Veranstaltung des Herbert-Wehner-Bildungswerk für Kommunalpolitik e.V..
Diese Veranstaltung wird finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.