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5. Dezember 2022 · 09.00 Uhr – 6. Dezember 2022 · 17.00 Uhr

Dialog mit Andersdenkenden

AUSGEBUCHT

Andersdenkende haben die starke Neigung, sich aus dem Weg zu gehen. Das ist verständlich, da keine der beiden Seiten erwartet, dass eine Auseinandersetzung miteinander in irgendeiner Weise konstruktiv wird. Nur: Wer Andersdenkenden aus dem Weg geht, kann keinen Einfluss auf deren Einstellungen ausüben. Und genauso ist es bei denjenigen, die zwar die Begegnung suchen, aber nur auf Konfrontation aus sind.

Einfluss auf die Einstellungen anderer kann man nicht erzwingen, man kann ihn sich aber ‚verdienen‚, indem man sich aufrichtig bemüht, Dialoge auf einem bestimmten Niveau zu führen. Doch Vorsicht: Dieses Niveau wird nicht dadurch erreicht, dass Menschen abwechselnd Monologe halten. Es wird hingegen vor allem dadurch bestimmt, wie groß die Bereitschaft und Fähigkeit mindestens einer der beteiligten Personen ist, die Meinungen anderer umfassend verstehen zu wollen.

Es ist möglich ein solch umfassendes Verständnis für die Meinungen andere zu entwickeln, auch dann, wenn diese Meinungen ganz entschieden abgelehnt werden. Es braucht allerdings eine ganze Reihe von Teilfähigkeiten dazu.

Bei diesem Seminar werden auf Basis der Arbeiten von Marshall Rosenberg konkret umsetzbare Schritte aufgezeigt, durch welche die Teilnehmenden diese Teilfähigkeiten in verschiedenen Formaten trainieren können.

Und sie können dabei am eigenen Leib erleben: Sobald eine andere Person in einem Dialog mit mir umfassendes Verständnis für meine vorgebrachte Meinung aufbringt, bin ich weitaus offener dafür, mich mit ihrer Meinung auseinander zu setzen und meine Einstellung zumindest zu überdenken! Und dies passiert auch dann, wenn die Meinungen beider am Dialog Beteiligten himmelweit auseinanderliegen.


ReferentInnen: Jochen Hiester, Diplom-Sozialpädagoge, Trainer für Kommunikation und Konfliktberatung
Manuela Flemming, Pädagogin, Trainerin für Gewaltfreie Kommunikation


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  • einen positiven Corona-PCR oder Antikörper-Test vorweisen kann, der älter als 28 Tage jedoch nicht älter als 6 Monate ist; bei einem positiven PCR-Test, der älter als sechs Monate ist, muss zusätzlich eine mindestens zwei Wochen zurückliegende Impfung nachgewiesen werden (Genesene)
  • eine vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Wirkstoff nachweisen kann (zwei Wochen nach der letzten vorgeschriebenen Impfdosis) (Geimpfte)
  • einen tagesaktuellen negativen Corona-Antigen-Test einer anerkannten Test-Stelle („Bürgertest“).
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