Aktuelles-Artikel
16. Oktober 2026
Qualifizierungszeit: Mehr Zeit für Bildung in Sachsen
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es auch in Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Qualifizierungszeit (Bildungszeit). Beschäftigte, die bereits länger als sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber tätig sind, können jährlich bis zu drei Arbeitstage für anerkannte Weiterbildungen nutzen – auch für politische Bildung und Qualifizierungen im Ehrenamt.
Das eröffnet neue Möglichkeiten: Wer sich mit Geschichte und Politik beschäftigt, sich kommunal engagiert, Verantwortung im Verein übernimmt oder sich für Demokratie und Gesellschaft stark macht, kann Weiterbildung künftig leichter mit dem Berufsalltag verbinden. Die Qualifizierungszeit ist damit auch eine Chance, neue Perspektiven zu gewinnen, Wissen zu vertiefen und das eigene Engagement zu stärken.
Wichtig für Beschäftigte: Die Freistellung muss grundsätzlich spätestens zwölf Wochen vor Beginn der Weiterbildung beim Arbeitgeber angemeldet werden. Die Weiterbildung müssen Beschäftigte selbst bezahlen. Betriebliche Gründe können einer Freistellung entgegenstehen. Kleine Betriebe erhalten für Beschäftigte, die Qualifizierungszeit in Anspruch nehmen, einen finanziellen Ausgleich.
Welche Veranstaltungen genau anerkannt werden und wie das Antragsverfahren abläuft, wird derzeit (Stand Oktober 2026) noch geregelt. Lass dich davon nicht abhalten: Informiere dich beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) über deine Möglichkeiten (per E-Mail an: buergerbeauftragte@smwa.sachsen.de | Tel.: 0351-56480605) und plane deine Bildungszeit frühzeitig. Denn politische Bildung ist nicht nur persönliche Weiterbildung – sie stärkt die Fähigkeit, unsere Gesellschaft mitzugestalten.
Mehr Informationen zum Verfahren und welche unserer Angebote dem Qualifizierungszeitgesetz entsprechend anerkannt sind, erfährst du, sobald wir mehr Informationen vom SMWA haben, hier auf unserer Website.