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Herbert-Wehner-Bildungswerk e. V.

Aktuelles-Artikel

29. April 2026

David-Schmidt-Preis verliehen

Wir erinnern an unser ehemaliges Freundeskreismitglied David Schmdt, der am 29. April 2014 im Alter von 29 Jahren starb. Seinem Andenken als junger Stadtrat, Aktivist für soziale Gerechtigkeit sowie ein offenes Miteinander ist der nach ihm benannte David-Schmidt-Preis gewidmet. Er ehrt Initiativen und Einzelpersonen, die mit klarer politischer Haltung und ihrem Einsatz für ein weltoffenes, vielfältiges und inklusives Miteinander überzeugen.

Am Samstag, den 25. April 2026 wurde der Preis in insgesamt 4 Kategorien – Initiative des Jahres, Mutmacher des Jahres, Einzelperson, Sonderpreis des Noteingang e. V. – verliehen. Das Herbert-Wehner-Bildungswerk gehört zu den Preisstifter:innen. Die Porträts der Preisträger:innen findet ihr auf der Website des David-Schidt-Preises. Wir gratulieren allen herzlich!

David, er fehlt uns – gerade jetzt in Zeiten der Spaltung, wo seine Stimme, sein Mut und sein Einsatz für ein respektvolles Miteinander wichtiger wären denn je.

Aktuelles-Artikel

28. April 2026

Wir als Gastgeber der ADB-Mitgliederversammlung 2027

Karin war letzte Woche (17. KW) auf Reisen – das Wehnerwerk vertreten bei der Mitgliederversammlung unseres Dachverbands Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Bildungswerke e.V. in Würzburg. Die tolle Frankenwarte war Gastgeber. Uns Mitglieder eint die Gründungstradition. Sozialdemokrat:innen haben uns jeweils auf den Weg gebracht.

Viel gelacht, viel debattiert, viel gelernt, viel beschlossen – ganz im Sinne einer guten MV. Danke an Prof. Dr. Monika Oberle von der Goethe Universität Frankfurt für ihren Input zum Kontroversitätsgebot.

Würzburg ist eine Reise wert – im kommenden Jahr sind wir Gastgeber des Treffens.

Aktuelles-Artikel

22. April 2026

Weiterarbeiten und nicht verzweifeln!

Herbert Wehner steckte Hans-Jochen Vogel, seinem Nachfolger im Amt des SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzenden einen Zettel zu auf dem geschrieben stand: „Trotz alledem: Weiterarbeiten und nicht verzweifeln!“ Ein tröstender und aufbauender Satz, den man einem vertrauten Menschen in der aktuellen Situation vielleicht gern mit auf den Weg geben möchte. Deswegen haben wir Wehners Zettel-Botschaft in eine Postkarte verwandelt, die wir euch zum Weiterverschicken oder zur eigenen Erbauung gern zusenden. Natürlich könnt ihr euch auch Exemplare bei uns vor Ort abholen.

Für uns ist der kleine Zettel eine Erinnerung, dass demokratische Bildungsarbeit Geduld, Haltung und Beharrlichkeit braucht.


Zum Hintergrund

„Trotz alledem: Weiterarbeiten und nicht verzweifeln!“ – der Zettel war ein kleines Dokument politischer Ermutigung in einer schwierigen Phase der SPD. Herbert Wehner steckte ihn Hans-Jochen Vogel am 9. Februar 1981 zu, als die Partei und die Bundestagsfraktion unter Druck standen und Vogel in den innerparteilichen wie parlamentarischen Belastungen seinen Kurs behaupten musste.

Der politische Kontext
1981 war für die SPD eine Phase der Unsicherheit: Die Partei befand sich in der Opposition, die sozialliberale Koalition war von Spannungen geprägt, und in der Fraktionsarbeit ging es oft darum, Mehrheiten zusammenzuhalten und Rückschläge auszugleichen. In diesem Umfeld gerieten Vorhaben der Regierung beziehungsweise der SPD-nahen Lager immer wieder ins Stocken, was die Nerven belastete.

Wehner, der als disziplinierter Fraktionspolitiker galt, war für Vogel zugleich Mentor und Maßstab. Der Zettel entstand in einer Situation, in der Wehner ihm sinngemäß zusprach, die tägliche politische Arbeit trotz Frust und Niederlagen fortzusetzen.

Bedeutung für Vogel
Für Hans-Jochen Vogel wurde der Zettel zu einer Art politischem Leitwort. Er bewahrte ihn bis ins hohe Alter in seinem Geldbeutel auf, was darauf hindeutet, dass er die Nachricht nicht nur als freundliche Geste, sondern als verdichtete Lebens- und Berufsethik verstand.

Gerade deshalb wurde die Notiz später oft als Schlüsselsatz für Vogels politisches Selbstverständnis erzählt. Sie steht für die sozialdemokratische Idee, auch nach Niederlagen weiterzuarbeiten, Verantwortung nicht abzugeben und in schwierigen Zeiten Haltung zu bewahren.

Aktuelles-Artikel

17. April 2026

Kommunalpolitik – New Work in der Verwaltung

Unsere Angebote rund um kommunalpolitische Themen – ob online oder live vor Ort – stoßen auf großes Interesse. Sie werden nicht nur von bereits engagierten Kommunalpolitiker:innen, sondern auch von vielen Neugierigen wahrgenommen, die einen tieferen Einblick gewinnen möchten.

Am 16. April 2026 haben wir uns deshalb auf den Weg gemacht, um kommunales Handeln aus der Perspektive der Verwaltung kennenzulernen. Im neu gebauten Stadtforum Dresden (Rathaus) erwartete uns eine spannende Führung sowie ein intensiver Austausch mit Dr. Peter Lames, Stadtrat und ehemaliger Finanzbürgermeister. Unter dem Fokus „New Work in der kommunalen Verwaltung“ sind wir gemeinsam Fragen nachgegangen wie: Welche Aufgaben übernimmt die kommunale Verwaltung konkret? Wie funktionieren Prozessoptimierung und Digitalisierung in der Praxis? Und wie zufrieden sind die Mitarbeitenden mit modernen Arbeitskonzepten wie etwa:

  • flexiblen Arbeitsplätzen (ich buche mir jeden Tag einen neuen Arbeitsplatz, trage meine Sachsen stets in einem speziellen Umhängekasten mit mir herum oder habe für meine Sachen einen persönlichen Spind)
  • Mittagspause auf der großen Terrasse oder Softball-Tischtennis zwischendurch
  • Präventive Gesundheitsangebote wie Yoga oder Massagen?

Die Resonanz war durchweg positiv und hat uns gezeigt: Das Interesse an solchen Einblicken ist groß. Deshalb planen wir bereits eine Wiederholung des Seminars in Dresden, haben aber auch andere Rathäuser in Sachsen im Blick.

Wo möchtet ihr gern mal hinter die Kulissen schauen? Schreibt uns, wir organisieren gerne für euch und kommen vor Ort!

Aktuelles-Artikel

16. April 2026

Wie weiter mit der Bildungszeit in Sachsen?

Seit dem 4. Februar 2026 steht fest: Ab 1. Januar 2027 gibt es auch für Arbeitnehmende in Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Qualifizierungszeit. Doch beim genaueren Hinsehen zeigt sich: Das Gesetz regelt den Anspruch, aber noch nicht die praktische Infrastruktur, die Träger, Beschäftigte und Verwaltung für eine verlässliche Umsetzung brauchen.

Besonders auffällig ist: § 6 verweist zwar auf ein Anerkennungsverfahren, aber die entscheidenden Ausführungen dazu werden erst noch per Rechtsverordnung ausgestaltet; diese soll laut Gesetz bis zum 1. November 2026 kommen. Für die Bildungsträger, Arbeitnehmenden und letztlich auch Unternehmen bedeutet das derzeit Planungsunsicherheit.

Worum geht es im Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz?

Das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz regelt den gesetzlichen Anspruch von Beschäftigten im Freistaat Sachsen auf 3 Tage bezahlte Freistellung für berufliche Weiterbildung, politische Bildung sowie Qualifizierungen im Bereich des Ehrenamts.

Wo die Leerstellen liegen

Das Gesetz nennt als zuständige Stelle für Anträge die „nach § 5 Absatz 5 zuständigen Stellen“, also das für Arbeit zuständige Staatsministerium oder eine von ihm beauftragte Behörde. Es bleibt aber offen, welche konkrete Stelle das sein wird, wie sie organisatorisch besetzt wird und ob sie zentral, dezentral oder hybrid arbeitet.

Ebenfalls ungeklärt ist, wie das Anerkennungsverfahren für Träger und Angebote im Alltag funktionieren soll. Das Gesetz sieht vor allem die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen vor, nicht die pauschale Anerkennung von Trägern als solche. Damit entsteht ein wiederkehrender Prüfaufwand für jedes einzelne Angebot, obwohl gerade kleine Träger und das Ministerium kaum personelle Ressourcen für ein aufwendiges Einzelfallverfahren haben.

Auch die Frage der Information bleibt ungelöst: § 6 Absatz 4 sieht zwar eine Liste der anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen vor, aber nicht, wo Bildungszeit-Interessierte künftig gebündelt und nutzerfreundlich fündig werden. Ein zentrales Portal mit Suchfunktion, Filtermöglichkeiten und transparenten Anerkennungsstandards ist im Gesetz nicht angelegt.

Hinzu kommt: Ein eigener Haushaltstitel für die Bildungszeit fehlt bislang ebenso wie eine klare finanzielle Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Freistellung ihrer Beschäftigten. Das ist nicht nur eine haushaltstechnische, sondern eine politische Lücke, weil ohne Finanzierung der gesetzliche Anspruch in der Praxis leicht zur Belastung statt zur Qualifizierungschance wird.

Was der Ländervergleich zeigt

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt Sachsen durch ein eher fragmentiertes Modell auf. In vielen Ländern wird die Anerkennung pro Kurs erteilt, was zwar aufwendig ist, aber administrativ klar geregelt ist; Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen setzen dagegen auf eine Trägeranerkennung, bei der die Bildungseinrichtung als Ganzes anerkannt wird.

Hessen zeigt, dass auch ein zweistufiges Modell möglich ist: erst Trägeranerkennung, dann Anerkennung einzelner Veranstaltungen. Sachsen wählt bisher weder den konsequent schlanken Trägeransatz noch ein vollständig ausgebautes Kursverfahren mit klar benannter Zuständigkeit und zentraler Angebotsplattform.

Besonders aufschlussreich ist der Unterschied bei der Verwaltung: In anderen Ländern gibt es bereits klar benannte Behörden, Portale oder Landeslisten für anerkannte Angebote und zuständige Ansprechpartner. Genau diese Transparenz fehlt dem sächsischen Gesetzestext bislang.

Was jetzt nötig ist

Für die Praxis wäre ein schlankes Verfahren sinnvoll, das sich auf die Anerkennung der Träger konzentriert und nicht jedes einzelne Angebot erneut prüft. Das würde Ressourcen schonen, Planungssicherheit schaffen und den Zugang für Beschäftigte vereinfachen.

Dafür braucht Sachsen drei Dinge: eine klar benannte zuständige Stelle, ein digitales zentrales Informationsportal mit allen anerkannten Trägern und Angeboten sowie eine Rechtsverordnung, die Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten unbürokratisch regelt. Ohne diese Bausteine bleibt das Gesetz ein Anspruch auf dem Papier, aber noch kein alltagstaugliches Instrument der Weiterbildungspolitik.

Das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz stärkt Bildung als Investition in Menschen – nicht nur für Wirtschaft und Beschäftigung, sondern auch für Demokratie und Zivilgesellschaft. Es schafft einen Rechtsanspruch auf Zeit zum Lernen, fördert lebenslanges Lernen in Unternehmen und im Ehrenamt und unterstützt zivilgesellschaftliche Akteure dabei, ihr Wissen zu vertiefen und demokratische Teilhabe aktiv mitzugestalten. Denn Bildung ist eine zentrale Kraft für die Zukunftsfähigkeit Sachsens.