Herbert-Wehner-Bildungswerk e. V.
Aktuelles-Artikel
29. April 2026
David-Schmidt-Preis verliehen
Wir erinnern an unser ehemaliges Freundeskreismitglied David Schmdt, der am 29. April 2014 im Alter von 29 Jahren starb. Seinem Andenken als junger Stadtrat, Aktivist für soziale Gerechtigkeit sowie ein offenes Miteinander ist der nach ihm benannte David-Schmidt-Preis gewidmet. Er ehrt Initiativen und Einzelpersonen, die mit klarer politischer Haltung und ihrem Einsatz für ein weltoffenes, vielfältiges und inklusives Miteinander überzeugen.
Am Samstag, den 25. April 2026 wurde der Preis in insgesamt 4 Kategorien – Initiative des Jahres, Mutmacher des Jahres, Einzelperson, Sonderpreis des Noteingang e. V. – verliehen. Das Herbert-Wehner-Bildungswerk gehört zu den Preisstifter:innen. Die Porträts der Preisträger:innen findet ihr auf der Website des David-Schidt-Preises. Wir gratulieren allen herzlich!
David, er fehlt uns – gerade jetzt in Zeiten der Spaltung, wo seine Stimme, sein Mut und sein Einsatz für ein respektvolles Miteinander wichtiger wären denn je.
Aktuelles-Artikel
28. April 2026
Wir als Gastgeber der ADB-Mitgliederversammlung 2027
Karin war letzte Woche (17. KW) auf Reisen – das Wehnerwerk vertreten bei der Mitgliederversammlung unseres Dachverbands Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Bildungswerke e.V. in Würzburg. Die tolle Frankenwarte war Gastgeber. Uns Mitglieder eint die Gründungstradition. Sozialdemokrat:innen haben uns jeweils auf den Weg gebracht.
Viel gelacht, viel debattiert, viel gelernt, viel beschlossen – ganz im Sinne einer guten MV. Danke an Prof. Dr. Monika Oberle von der Goethe Universität Frankfurt für ihren Input zum Kontroversitätsgebot.
Würzburg ist eine Reise wert – im kommenden Jahr sind wir Gastgeber des Treffens.
Aktuelles-Artikel
17. April 2026
Kommunalpolitik – New Work in der Verwaltung
Unsere Angebote rund um kommunalpolitische Themen – ob online oder live vor Ort – stoßen auf großes Interesse. Sie werden nicht nur von bereits engagierten Kommunalpolitiker:innen, sondern auch von vielen Neugierigen wahrgenommen, die einen tieferen Einblick gewinnen möchten.
Am 16. April 2026 haben wir uns deshalb auf den Weg gemacht, um kommunales Handeln aus der Perspektive der Verwaltung kennenzulernen. Im neu gebauten Stadtforum Dresden (Rathaus) erwartete uns eine spannende Führung sowie ein intensiver Austausch mit Dr. Peter Lames, Stadtrat und ehemaliger Finanzbürgermeister. Unter dem Fokus „New Work in der kommunalen Verwaltung“ sind wir gemeinsam Fragen nachgegangen wie: Welche Aufgaben übernimmt die kommunale Verwaltung konkret? Wie funktionieren Prozessoptimierung und Digitalisierung in der Praxis? Und wie zufrieden sind die Mitarbeitenden mit modernen Arbeitskonzepten wie etwa:
- flexiblen Arbeitsplätzen (ich buche mir jeden Tag einen neuen Arbeitsplatz, trage meine Sachsen stets in einem speziellen Umhängekasten mit mir herum oder habe für meine Sachen einen persönlichen Spind)
- Mittagspause auf der großen Terrasse oder Softball-Tischtennis zwischendurch
- Präventive Gesundheitsangebote wie Yoga oder Massagen?
Die Resonanz war durchweg positiv und hat uns gezeigt: Das Interesse an solchen Einblicken ist groß. Deshalb planen wir bereits eine Wiederholung des Seminars in Dresden, haben aber auch andere Rathäuser in Sachsen im Blick.
Wo möchtet ihr gern mal hinter die Kulissen schauen? Schreibt uns, wir organisieren gerne für euch und kommen vor Ort!
Aktuelles-Artikel
16. April 2026
Wie weiter mit der Bildungszeit in Sachsen?
Seit dem 4. Februar 2026 steht fest: Ab 1. Januar 2027 gibt es auch für Arbeitnehmende in Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Qualifizierungszeit. Doch beim genaueren Hinsehen zeigt sich: Das Gesetz regelt den Anspruch, aber noch nicht die praktische Infrastruktur, die Träger, Beschäftigte und Verwaltung für eine verlässliche Umsetzung brauchen.
Besonders auffällig ist: § 6 verweist zwar auf ein Anerkennungsverfahren, aber die entscheidenden Ausführungen dazu werden erst noch per Rechtsverordnung ausgestaltet; diese soll laut Gesetz bis zum 1. November 2026 kommen. Für die Bildungsträger, Arbeitnehmenden und letztlich auch Unternehmen bedeutet das derzeit Planungsunsicherheit.
Worum geht es im Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz?
Das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz regelt den gesetzlichen Anspruch von Beschäftigten im Freistaat Sachsen auf 3 Tage bezahlte Freistellung für berufliche Weiterbildung, politische Bildung sowie Qualifizierungen im Bereich des Ehrenamts.
Wo die Leerstellen liegen
Das Gesetz nennt als zuständige Stelle für Anträge die „nach § 5 Absatz 5 zuständigen Stellen“, also das für Arbeit zuständige Staatsministerium oder eine von ihm beauftragte Behörde. Es bleibt aber offen, welche konkrete Stelle das sein wird, wie sie organisatorisch besetzt wird und ob sie zentral, dezentral oder hybrid arbeitet.
Ebenfalls ungeklärt ist, wie das Anerkennungsverfahren für Träger und Angebote im Alltag funktionieren soll. Das Gesetz sieht vor allem die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen vor, nicht die pauschale Anerkennung von Trägern als solche. Damit entsteht ein wiederkehrender Prüfaufwand für jedes einzelne Angebot, obwohl gerade kleine Träger und das Ministerium kaum personelle Ressourcen für ein aufwendiges Einzelfallverfahren haben.
Auch die Frage der Information bleibt ungelöst: § 6 Absatz 4 sieht zwar eine Liste der anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen vor, aber nicht, wo Bildungszeit-Interessierte künftig gebündelt und nutzerfreundlich fündig werden. Ein zentrales Portal mit Suchfunktion, Filtermöglichkeiten und transparenten Anerkennungsstandards ist im Gesetz nicht angelegt.
Hinzu kommt: Ein eigener Haushaltstitel für die Bildungszeit fehlt bislang ebenso wie eine klare finanzielle Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Freistellung ihrer Beschäftigten. Das ist nicht nur eine haushaltstechnische, sondern eine politische Lücke, weil ohne Finanzierung der gesetzliche Anspruch in der Praxis leicht zur Belastung statt zur Qualifizierungschance wird.
Was der Ländervergleich zeigt
Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt Sachsen durch ein eher fragmentiertes Modell auf. In vielen Ländern wird die Anerkennung pro Kurs erteilt, was zwar aufwendig ist, aber administrativ klar geregelt ist; Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen setzen dagegen auf eine Trägeranerkennung, bei der die Bildungseinrichtung als Ganzes anerkannt wird.
Hessen zeigt, dass auch ein zweistufiges Modell möglich ist: erst Trägeranerkennung, dann Anerkennung einzelner Veranstaltungen. Sachsen wählt bisher weder den konsequent schlanken Trägeransatz noch ein vollständig ausgebautes Kursverfahren mit klar benannter Zuständigkeit und zentraler Angebotsplattform.
Besonders aufschlussreich ist der Unterschied bei der Verwaltung: In anderen Ländern gibt es bereits klar benannte Behörden, Portale oder Landeslisten für anerkannte Angebote und zuständige Ansprechpartner. Genau diese Transparenz fehlt dem sächsischen Gesetzestext bislang.
Was jetzt nötig ist
Für die Praxis wäre ein schlankes Verfahren sinnvoll, das sich auf die Anerkennung der Träger konzentriert und nicht jedes einzelne Angebot erneut prüft. Das würde Ressourcen schonen, Planungssicherheit schaffen und den Zugang für Beschäftigte vereinfachen.
Dafür braucht Sachsen drei Dinge: eine klar benannte zuständige Stelle, ein digitales zentrales Informationsportal mit allen anerkannten Trägern und Angeboten sowie eine Rechtsverordnung, die Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten unbürokratisch regelt. Ohne diese Bausteine bleibt das Gesetz ein Anspruch auf dem Papier, aber noch kein alltagstaugliches Instrument der Weiterbildungspolitik.
Das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz stärkt Bildung als Investition in Menschen – nicht nur für Wirtschaft und Beschäftigung, sondern auch für Demokratie und Zivilgesellschaft. Es schafft einen Rechtsanspruch auf Zeit zum Lernen, fördert lebenslanges Lernen in Unternehmen und im Ehrenamt und unterstützt zivilgesellschaftliche Akteure dabei, ihr Wissen zu vertiefen und demokratische Teilhabe aktiv mitzugestalten. Denn Bildung ist eine zentrale Kraft für die Zukunftsfähigkeit Sachsens.
Aktuelles-Artikel
15. April 2026
Sächsischer Landtag beschließt Qualifizierungszeit
Der Sächsische Landtag hat am 4. Februar 2026 die Einführung der Qualifizierungszeit beschlossen. Damit erhält Sachsen ab dem 1. Januar 2027 einen Rechtsanspruch auf drei Tage bezahlte (Weiter-)Bildungszeit pro Jahr. Der Beschluss setzt den Koalitionsvertrag von CDU und SPD um und ist das Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen Engagements.
Ausgangspunkt war der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“, den ein Bündnis unter Federführung des DGB auf den Weg gebracht hat. Über 55.600 Unterstützerinnen und Unterstützer haben den Volksantrag unterzeichnet und damit deutlich gemacht: Qualifizierung, Weiterbildung und ehrenamtliches Engagement brauchen Zeit – und diese Zeit darf nicht auf Kosten von Urlaub oder Familie gehen.
Die Regelungen im Überblick
- Es besteht ein Rechtsanspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr.
- Das Gesetz fördert ganz klar die berufliche Bildung, Qualifizierung für das Ehrenamt und politische Bildung.
- Beschäftigte an Schulen und Hochschulen sollen ihren Anspruch in der Regel in der unterrichts- bzw. vorlesungsfreien Zeit nutzen.
- Kleine und mittlere Unternehmen werden entlastet: Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten erhalten eine pauschale Erstattung des Arbeitsentgelts von 115 Euro pro Tag durch den Freistaat Sachsen.
- Um die betriebliche Organisation zu sichern, kann die Qualifizierungszeit versagt werden, wenn bereits ein Viertel der Beschäftigten im Betrieb den Anspruch im laufenden Jahr nutzt.
Zentrale Ziele der Qualifizierungszeit
- Stärkung der Fachkräftesicherung, indem kontinuierliche Weiterbildung in Zeiten von Transformation (Digitalisierung, Strukturwandel) erleichtert wird.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement (z.B. Feuerwehr, Sport, Rettungsdienste, Jugend- und Sozialarbeit), weil für notwendige Lehrgänge und Schulungen zusätzliche, bezahlte Zeit zur Verfügung steht.
- Förderung politischer Bildung und demokratischer Teilhabe, indem auch entsprechende Seminare ausdrücklich als anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen gelten.
- Ausgleich der Interessen von Beschäftigten und Betrieben: Planungssicherheit für Arbeitgeber, Begrenzung des Anspruchs auf drei Tage sowie Entlastung kleiner Unternehmen durch eine teilweise Erstattung der Lohnkosten.
- Beitrag zu einem modernen, solidarischen und zukunftsfähigen Sachsen, in dem lebenslanges Lernen und Engagement systematisch unterstützt werden.
Welche formalen Anforderungen müssen die Bildungsangebote erfüllen?
Damit ein Kurs als Qualifizierungszeit anerkannt wird, muss er:
- mindestens einen ganzen Tag dauern
- in der Regel ca. 6 Unterrichtsstunden pro Tag umfassen
- in Präsenz, online oder hybrid stattfinden
- einen klaren Lernplan und Bildungszweck haben
- mit einer Teilnahmebestätigung abgeschlossen werden
Nicht anerkannt werden:
- Freizeit- oder Erholungsveranstaltungen
- rein private Coachings ohne Bildungsbezug
- Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Zweck
Wie bekomme ich Qualifizierungszeit?
- Du meldest den Wunsch auf Freistellung rechtzeitig schriftlich an – möglichst 12 Wochen vor Beginn.
- Du reichst Nachweise über Inhalt und Anerkennung des Kurses ein.
- Nach Kursende legst du eine Teilnahmebestätigung vor.
- Du darfst während der Bildungsfreistellung nicht einer entgegengesetzten Erwerbstätigkeit nachgehen.
=> Falls dein Arbeitgeber die Freistellung aus betriebsbedingten Gründen ablehnt, muss er das schriftlich mit Gründen tun.